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Ihr Slogan


LEISTUNGSVERZEICHNIS  
Verwaltung von Wohn- und Teileigentum

Der Umfang  meiner Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie nach etwaigen einschlägigen Bestimmungen der Teilungserklärung und beinhaltet folgende Tätigkeiten:

  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung unter Einhaltung der in der Teilungserklärung festgelegten Einberufungsfristen.
  • Erstellung und Vorlage des Wirtschaftsplanes für das laufende Jahr und der Abrechnung für das vergangene Jahr zur Beschlussfassung.
  • Protokollierung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und Erstellung einer Kopie für jeden aktuellen Eigentümer.
  • Führung einer ordnungsgemäßen Beschlusssammlung.
  • Sorgfältige Aufbewahrung der Beschlussprotokolle und der anderen Verwaltungsunterlagen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
  • Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung undgegebenenfalls Einsatz von Hilfskräften.
  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen laufenden Instandhaltung und Instandsetzung und in dringenden Fällen Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Führung der Verwaltungskonten in der Form von offenen Fremdkonten. Einrichtung eines laufenden Bewirtschaftungskontos und eines Rücklagenkontos
  • Verzinsliche Anlage der angesammelten Instandhaltungsrücklage getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto
  • Anforderung und Entgegennahme der Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstiger Zahlungen
  • Bewirkung aller Zahlungen und Leistungen, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • Abschluss, Überwachung und Kündigung objektbezogener Sach- und Haftpflichtversicherungen im erforderlichen Umfang. Abgabe von Erklärungen und Bearbeitung bei Eintritt eines Versicherungsfalles
  • Abschluss, Überwachung und Kündigung von Verträgen mit Hilfskräften (Hausmeister, Putzfrauen, Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirmen, Handwerker u.a.) in erforderlichem Umfang zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit
  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für Hausmeister, Gartengeräte etc.) sowie Versorgungsgüter (z.B. Heizmaterial, Streugut etc.)
  • Abschluss, Überwachung und Kündigung aller sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z.B. Heizungswartung)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern sowie Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Dritte oder gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern auch in eigenem Namen (auf Stundenbasis)
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