LEISTUNGSVERZEICHNIS
Verwaltung von Wohn- und Teileigentum
Der Umfang meiner Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie nach etwaigen einschlägigen Bestimmungen der Teilungserklärung und beinhaltet folgende Tätigkeiten:
- Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung unter Einhaltung der in der Teilungserklärung festgelegten Einberufungsfristen.
- Erstellung und Vorlage des Wirtschaftsplanes für das laufende Jahr und der Abrechnung für das vergangene Jahr zur Beschlussfassung.
- Protokollierung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und Erstellung einer Kopie für jeden aktuellen Eigentümer.
- Führung einer ordnungsgemäßen Beschlusssammlung.
- Sorgfältige Aufbewahrung der Beschlussprotokolle und der anderen Verwaltungsunterlagen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
- Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung undgegebenenfalls Einsatz von Hilfskräften.
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen laufenden Instandhaltung und Instandsetzung und in dringenden Fällen Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Führung der Verwaltungskonten in der Form von offenen Fremdkonten. Einrichtung eines laufenden Bewirtschaftungskontos und eines Rücklagenkontos
- Verzinsliche Anlage der angesammelten Instandhaltungsrücklage getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto
- Anforderung und Entgegennahme der Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstiger Zahlungen
- Bewirkung aller Zahlungen und Leistungen, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
- Abschluss, Überwachung und Kündigung objektbezogener Sach- und Haftpflichtversicherungen im erforderlichen Umfang. Abgabe von Erklärungen und Bearbeitung bei Eintritt eines Versicherungsfalles
- Abschluss, Überwachung und Kündigung von Verträgen mit Hilfskräften (Hausmeister, Putzfrauen, Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirmen, Handwerker u.a.) in erforderlichem Umfang zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit
- Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für Hausmeister, Gartengeräte etc.) sowie Versorgungsgüter (z.B. Heizmaterial, Streugut etc.)
- Abschluss, Überwachung und Kündigung aller sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z.B. Heizungswartung)
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern sowie Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Dritte oder gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern auch in eigenem Namen (auf Stundenbasis)